Ilgenfritz Mechatronics wünscht Ihnen eine frohe Weihnachtszeit

Unser Betrieb ist vom 24.12.2024 bis 06.01.2025 geschlossen. Die letzte Auslieferung der Elektronik erfolgt am 23.12.2024. Ab dem 07.01.2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ilgenfritz Mechatronics GmbH (AGB)

Stand: 07.2024

Allgemeines

1.1 Vertragspartner im Rahmen der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Ilgenfritz Mechatronics GmbH und der Kunde. Weitere Informationen zu unseren Kommunikationsdaten und der gesetzlichen Vertretung finden Sie in der Anbieterkennzeichnung.

1.2 Für unsere („Ilgenfritz Mechatronics GmbH“) Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde/Kunden“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Einkaufsbedingungen des Kunden erkennen wir nur insoweit an, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Sie entfalten auch keine Wirkung, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprochen haben.

1.3 Diese AGB gelten NICHT gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

1.7 Zu unseren Leistungen gehört der Verkauf von Produkten an Kunden, insbesondere über den Onlineshop auf unserer Website („Onlineshopbestellung“). Daneben erbringen wir gegenüber Kunden Reparaturleistungen, insbesondere für Elektronikboxen, Steuergeräte, Instrumentenbretter, Anzeigen, Joysticks, Hebel sowie Terminal- und Bedieneinheiten, die der Kunde uns hierzu bereitzustellen hat („Reparaturservice“).

1.8 Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

1.9 Der Verkauf, Weiterverkauf und die Disposition der Lieferungen und Leistungen sowie jedweder damit verbundener Technologie oder Dokumentation kann dem deutschen, EU-, US-Exportkontrollrecht und ggf. dem Exportkontrollrecht weiterer Staaten unterliegen. Der Kunde erklärt mit der Bestellung die Konformität mit derlei Gesetzen und Verordnungen. Der Kunde erklärt, alle für die Ausfuhr bzw. Einfuhr notwendigen Genehmigungen zu erhalten.


2. Angebot und Vertragsschluss bei Onlineshopbestellungen

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Die Angebote auf unserer Internetseite oder im Katalog/Prospekten stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei uns Waren zu bestellen.

2.2 Bei Bestellungen von Waren über die Website durch Ausfüllen und Absenden des Bestellformulars ist die Bestellung nur verbindlich, wenn Sie bei der Bestellung von Waren über die Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ am Ende des Bestellprozesses geschieht. Eingabefehler können vor dem Bestätigen der Bestellung durch Zurückgehen im Bestellprozess berichtigt werden.

2.3 Wir können dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 30 Kalendertagen ab Zugang des Angebots mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung der bestellten Ware annehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail, Telefax oder per Post. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.

2.4 Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert; Wir senden dem Kunden per E-Mail die Bestelldaten und unsere AGB zu. Anderweitig besteht mit Ausnahme der AGB kein Zugriff mehr auf den Vertragstext.

2.5 Die zu einem von uns abgegebenen Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Richtwerte und nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt und die Abweichung unerheblich und handelsüblich ist, diese keinen Sachmangel darstellt und nicht ausdrücklich verbindlich zugesagt wurde. Die Angaben sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.

2.6 An Entwürfen, Katalogen, Werbematerialien Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.


2.7 Auskünfte / Beratungen
Auskünfte und technische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen. Für eine etwaige Haftung gilt Ziffer 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

3. Angebot und Vertragsschluss bei Reparaturservice | Leistungsumfang

3.1 Nachdem der Kunde das Reparatur-Auftragsformulars ausgefüllt und abgesendet hat, erhält er von uns per E-Mail ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über eine Reparaturservice-Leistung, welches er telefonisch oder per E-Mail oder durch Zusendung des zu reparierenden Gegenstandes annehmen kann.

3.2 Erhält der Kunde vorher kein Angebot im Sinne der Ziffer 3.1, ist die Zusendung des zu reparierenden Gegenstandes an uns ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über eine Reparaturservice-Leistung. Wir können dieses Angebot durch Erbringung der Reparaturleistung annehmen. Wir werden den Kunden über den Erhalt des Gegenstands und die Annahme seines Angebots informieren. Wurde dem Kunden kein Vergütungsvorschlag für die Reparaturservice-Leistung unterbreitet, vereinbaren die Parteien eine Vergütung nach Stundensatzhonorar zu den auf unserer Webseite einsehbaren Stundensätzen.

3.3 Der Kunde kann das Angebot im Sinne der Ziff. 3.1 innerhalb eines Zeitraumes von 30 Kalendertagen ab Zugang des Angebotes annehmen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.

3.4 Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert; Wir senden dem Kunden per E-Mail die Bestelldaten und unsere AGB zu. Anderweitig besteht mit Ausnahme der AGB kein Zugriff mehr auf den Vertragstext.

3.5 Soweit wir werkvertragliche Leistungen erbringen, sind wir berechtigt, die Abnahme von (Teil-)Leistungen zu verlangen. Der Kunde hat in diesem Fall die vertragsgemäße (Teil-)Leistung abzunehmen, sofern nicht nach deren Beschaffenheit die Abnahme ausgeschlossen ist. Eine Abnahme in diesem Sinne liegt auch vor, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von zwei Wochen ab Aufforderung zur Abnahme uns gegenüber mindestens in Textform unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Die Zahlung der Vergütung der zur Abnahme vorgelegten Leistungen durch den Kunden gilt ebenfalls als Abnahme in diesem Sinne.

3.6 Der Kunde hat bei der Vertragsdurchführung mitzuwirken und insbesondere die Voraussetzungen zu schaffen, dass wir unsere Vertragspflichten erfüllen können, ohne dass wir Leistungen erbringen müssen, die nicht Teil der vertragsmäßig vereinbarten Leistungen sind. Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden gehören hierbei:

  1. a) Der Kunde hat die für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen;
  2. b) Soweit nichts anderes vereinbart hat der Kunde den Reparaturgegenstand auf seine Kosten und in eigener Verantwortung uns bereitzustellen.

Wir sind berechtigt, zusätzliche Aufwände, die durch mangelnde Mitwirkung des Kunden entstehen und die er zu vertreten hat, zu unseren im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Stundensätzen zusätzlich in Rechnung zu stellen.

3.7 Die Rücksendung der Geräte, die der Kunde uns im Rahmen eines beauftragten Reparaturservices zugesendet hat, erfolgt an die von ihm bei unserer Beauftragung angegebenen Anschrift, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Lieferung erfolgt bei Gegenständen, die per Spedition geliefert werden, grundsätzlich „frei Bordsteinkante“, das heißt bis zu der der Lieferadresse nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante.

 

4. Preise

4.1 Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, Versicherung, Fracht und ggf. Mindermengenzuschlag. Diese Positionen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Entsorgung der Verpackung übernimmt der Kunde auf eigenen Kosten.

4.2 Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung (derzeit 19 %) in der Rechnung gesondert berechnet und ausgewiesen.

4.3 Alle genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, gelten nur zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Beauftragung. Mit Änderung und Aktualisierung der Webseite werden alle vorherigen Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Beauftragung gültige Fassung.

4.4 Zusatzleistungen und Sondervereinbarungen, die nicht direkt über die Webseite gebucht werden können, wie beispielsweise Kommissions- oder Expresslieferung bedürfen stets einer gesonderten Vereinbarung und werden daher gesondert berechnet.

4.5 Die Vergütung unserer Reparaturservice-Leistungen erfolgt gemäß den Angaben auf unserer Website zu einem Festpreis oder nach Aufwand zu den auf der Website angegebenen Stundensätzen. Sofern ein Festpreis vereinbart wird, sind hiervon nur die vereinbarten Leistungen abgegolten. Erbringen wir im Einvernehmen mit dem Kunden Leistungen, die über den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehen oder die hiervon abweichen, so hat der Kunde diese Leistungen nach angefallenem Aufwand, zu unseren im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Stundensätzen zu vergüten. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde nach (Teil-)Abnahme eines Leistungsergebnisses eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung dieses Leistungsergebnisses wünscht.

4.6 Der Umfang der Reparaturservice-Leistung beinhaltet auch die Prüfung der Umsetzbarkeit der Reparaturservice-Leistung. Wird hierbei festgestellt, dass der zu reparierende Gegenstand nicht im vereinbarten Umfang repariert werden kann, fällt für die Prüfung der Umsetzbarkeit der Reparaturservice-Leistung eine gesonderte Vergütung an.

4.7 Für den Fall, dass mit uns ein Festpreis vereinbart wurde, fällt eine Vergütung von EUR 50,00 an, sofern EUR 50,00 nicht 10% des vereinbarten Festpreises überschreiten. Sollten EUR 50,00 10% des vereinbarten Festpreises überschreiten, sind wir dazu berechtigt, 10% des vereinbarten Festpreises als Vergütung zu verlangen.

4.8 Für den Fall, dass eine Reparaturservice-Leistung nach Aufwand zu unseren Stundensätzen vergütet wird, fällt für die Prüfung der Umsetzbarkeit der Reparaturservice-Leistung der Aufwand an, welcher zur Feststellung der Nichtumsetzbarkeit der Reparaturservice-Leistung tatsächlich aufgewendet wurde.

 

5. Zahlungen

5.1 Zahlungen erfolgen mit den jeweils im Bestell- bzw. Auftragsprozess angebotenen Möglichkeiten, z.B. per Vorkasse (Banküberweisung im Voraus), Kreditkarte, Nachnahme, Barzahlung bei Abholung, Sofortüberweisung, auf Rechnung oder PayPal. Wir behalten uns vor, nicht stets alle oder ggf. weitere Zahlungsmethoden im Bestellprozess anwählbar zu halten und Zahlarten, bei denen das wirtschaftliche Risiko zunächst bei uns verbleibt, nach dem Ergebnis einer Bonitätsprüfung diese Zahlungsart nachträglich auszuschließen. Ferner behalten wir uns die Nichtannahme des Angebotes des Kunden vor, ferner den Rücktritt vom Vertrag, soweit unser Kaufpreisanspruch gefährdet ist.

5.2 Bei Auswahl der Zahlungsart PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. (R.C.S. Luxembourg B 118 349) unter Geltung der PayPal-Nutzungs-Bedingungen, abrufbar unter:

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full

oder falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt, unter Geltung der Bestimmungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, abrufbar unter

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full

Im Moment der Bezahlung mittels PayPal schließt der Kunde einen Vertrag mit uns ab.

5.3 Der Kaufpreis bzw. unsere Vergütung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung oder einen Reparaturservice ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Bei Zahlungsverzug gilt die Regelung der Ziff. 5.4 sowie ergänzend hierzu die gesetzlichen Regeln bezüglich des Zahlungsverzuges.

5.4 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis bzw. unser Vergütungsanspruch ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

5.5 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere gem. Ziff. 9.3 S. 2 dieser AGB unberührt.

5.6 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis bzw. Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

 

6. Lieferzeit

6.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, liefern wir ab Werk oder Lager. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

6.2 Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben und werden nur mit dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer vereinbart.

6.3 Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand im Werk oder Lager zur Abholung bereit steht.

6.4 Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat.

6.5 Teillieferungen sind zulässig und bedingungsgemäß zu bezahlen, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

 

7. Gefahrübergang und Entgegennahme

7.1 Die Abholung/Abnahme des Liefergegenstandes hat durch den Kunden unverzüglich nach der Bereitstellung im Werk oder Lager zu erfolgen.

7.2 Wird der Liefergegenstand auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung des Liefergegenstandes, spätestens mit Verlassen des Werkes oder Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon wer die Frachtkosten trägt.

7.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz der uns entstehenden Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

7.4 Liefergegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus Ziffer 9 dieser Bedingungen, entgegenzunehmen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die Liefergegenstände bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.

8.2 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 8.1.

8.3 Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, und solange er nicht in Verzug ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verarbeiten, mit anderen Sachen zu verbinden und zu vermischen oder weiter zu veräußern. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie von dem Dritten nicht eingezogen werden können. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Anderenfalls ist der Kunde zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.

8.4 Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf uns übergehen.

8.5 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren, zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes unserer jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

8.6 Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht fristgemäß nachkommt. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, hat der Kunde auf unser Verlangen hin uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.

8.7 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als zehn (10) Prozent - im Falle eines Verwertungsrisikos um mehr als fünfzig (50) Prozent - sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

8.8 Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Kunden die Vorbehaltsware zu besitzen erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis nicht erfüllt.

 

9. Gewährleistung, Sachmängel

9.1 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben.

9.2. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) bzw. Herstellung eines neuen mangelfreien Werkes leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

9.3 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bzw. die fällige Vergütung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises bzw. der Vergütung zurückzubehalten.

9.4 Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben.

9.5 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen.

9.6 Bei dem Kauf von neuen Liefergegenständen verjähren die Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Liefergegenstände.

9.7 Bei dem Kauf von gebrauchten Liefergegenständen sind die Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen.

9.8 Soweit wir werkvertragliche Leistungen erbringen, verjähren Mängelansprüche des Kunden in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Verjährungsfrist von einem Jahr gilt nicht, soweit die Vertragsleistung gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB die Herstellung eines Bauwerkes und/oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen besteht, ist.

9.9 Die Verjährungsfrist von einem Jahr bzw. der Ausschluss der Gewährleistung gelten nicht, wenn die Ersatzpflicht auf einen Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines von uns zu vertretenen Mangels oder auf vorsätzliches Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt wird. Unbeschadet dessen haften wir nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.10 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung die Liefergegenstände ändert, durch Dritte ändern lässt oder unsachgemäß gebraucht und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

9.11 Der Kunde ist verpflichtet den Liefergegenstand bei Übergabe auf etwaige Mängel zu untersuchen und uns diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die einschlägigen Regelungen und Rechtsfolgen des HGB gelten entsprechend.

9.12 Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so ersetzt der Kunde uns alle Aufwendungen, die uns durch diese entstanden sind.

 

10. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

10.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziff. 10 eingeschränkt.

10.2 Wir hafteten nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die den Vertragsparteien das Recht zubilligen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

10.3 Soweit wir gemäß Ziff. 10.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der gelieferten Liefergegenstände sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Waren typischerweise zu erwarten sind.

10.4 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Haftung für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 10.000 je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

10.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

10.6 Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

10.7 Die Einschränkungen dieser Ziff. 10 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

11. Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden Datenschutzrechts, das sich nach dem Sitz der datenverarbeitenden Stelle richtet. Im Übrigen wird auf die Hinweise zum Datenschutz verwiesen.

 

12. Unwirksame Klauseln | Gerichtsstand | Geltendes Recht

12.1 Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich.

12.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

12.3 Sofern in diesen Bedingungen eine „schriftliche“ Übermittlung vorausgesetzt wird, kann diese durch die Elektronische Form (§ 126a BGB) oder die Textform (§ 126b BGB) eingehalten werden, wobei der Nachweis des Zugangs dem Absender obliegt.

12.4 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

12.5 Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

 

 

 

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